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Anwaltskosten & Erstberatung

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) und des GKG (Gerichtskostengesetz).
Hinsichtlich der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, richten sich die Kosten in der Regel nach der Höhe des Streitgegenstands. Hierüber informieren wir Sie jedoch gern im Detail - gerade auch im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Kosten-Nutzen-Risiko.

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Sofern der Ratsuchende über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann mit der vollen Kostenübernahme der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, aber auch Gutachterkosten und sogar der Kosten eines Widerspruchsbescheids im Fahrerlaubnisverfahren o.ä. gerechnet werden!

  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems bieten wir für Privatpersonen in der Regel bereits zum Preis von 190 € inkl. USt. bis zu 250 € an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.

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  • In Höhe von 190 € bis 250 € werden die Kosten einer Beratung in der Regel auch ohne weiteres von einer Rechtsschutzversicherung getragen. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die nachträglichen / rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz anbieten - Angebote dazu finden Sie dazu im Internet (wie z.B. ARAG SE Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG).

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