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Führerscheinentzug - Entzug der Fahrerlaubnis

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Immobilität von einer auf die andere Minute

Der Führerschein ist als amtliches Dokument die Rechtsgrundlage im Rahmen des Führerscheinrechts als Teil des Verkehrsrechts dafür, um ein Kraftfahrzeug wie Auto oder Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Im weitesten Sinne ist der Führerschein die Chance zum eigenständigen/ selbständigen Leben. Der Führerschein eröffnet sowohl berufliche als auch private Möglichkeiten und Freiheiten. Ohne eine Fahrerlaubnis können viele Berufe überhaupt nicht ausgeübt werden, und keineswegs jede Berufsstätte ist ohne Führerschein erreichbar. Mit einem Satz gesagt: Das eigene Auto oder Zweirad macht das Leben erst so richtig lebenswert. Umso schlimmer ist es, wenn ein Führerscheinentzug droht, oder wenn die Fahrerlaubnis von jetzt auf gleich eingezogen wird.

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Das gilt auch für Cannabis-Patienten, die dringend auf ihren Führerschein angewiesen sind (ADHS, Angststörungen etc.)

Hier bieten wir erfolgreich Hilfe gegenüber den Führerscheinbehörden an - und zwar unabhängig von den  aktuellen Legalisierungsbemühungen der Regierung!

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Entziehung der Fahrerlaubnis – traumatisches Erlebnis für den Betroffenen

Mit dem Entziehen der Fahrerlaubnis, dem Führerscheinentzug erlischt ab sofort die Berechtigung zum Kfz-Führen

Die Neuerteilung muss beantragt werden

Die zuständige Behörde prüft in jedem Einzelfall, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen

Das Kfz darf nur geführt, das heißt gefahren werden, wenn zeitgleich ein gültiger Führerschein vorhanden ist. Wird der beispielsweise anlässlich einer Kontrolle durch die Schutzpolizei eingezogen, dann muss das Auto oder Kraftrad an Ort und Stelle stehen gelassen, es darf ab sofort nicht mehr gefahren werden. Gründe dafür sind ebenso vielfältig wie vielseitig. Die im Alltag am häufigsten auftretenden Anlässe für den Führerscheinentzug sind in § 4 StVG, des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Das dortige Fahreignungs-Bewertungssystem regelt im Einzelnen, wann die sogenannte „Acht-Punkte-Marke“ im FAER, dem Fahreignungsregister in Flensburg erreicht wird. Nach § 4 Absatz 5 Nr. 3 „….. ist die Fahrerlaubnis dann zu entziehen, wenn sich acht oder mehr Punkte ergeben, weil dann der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt …..“.

Punktekatalog nach der Straßenverkehrsordnung StVO

Die allgemein als Punktekatalog bekannte Übersicht über das Bepunkten von Ordnungswidrigkeiten sowie von Straftaten ist die Grundlage zur Eintragung der Punkte in das FAER. Alle Delikte sind nach Bußgeldkatalog-Nummern, kurz BKat-Nummern gegliedert. Gängige Deliktbeispiele für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind:

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  • Nicht angepasste Geschwindigkeit nach BKat-Nr. 8.1 = 1 Punkt

  • Überholen mi Gefährdung nach BKat-Nr. 21.1 = 2 Punkte

  • Parken an Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nach BKat-Nr. 53.1 = 1 Punkt

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als festgestellte Straftat = 3 Punkte

  • Trunkenheit im Straßenverkehr als Delikt = 2 Punkte

  • Trunkenheit im Straßenverkehr als Straftat = 3 Punkte

  • Fahrlässige Körperverletzung = 3 Punkte

  • Nötigung im Straßenverkehr = 3 Punkte

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Anhand dieser Beispiele addiert sich der Punktestand im FAER aufgrund von Ordnungswidrigkeiten und von Straftaten, unter Berücksichtigung gleichzeitig laufender Fristen für Punktelöschungen. Bei Erreichen von acht Punkten wird der Führerschein vorübergehend eingezogen. Weitere Gründe dafür, die in der Persönlichkeit des Führerscheininhabers liegen, sind

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  • Körperliche Mängel wie starker Altersabbau oder hohes Lebensalter

  • Geistige Mängel wie eine schwere Depression oder Alzheimererkrankung

  • Charakterliche Mängel bedingt durch Drogeneinfluss oder Trunkenheit

Führerscheinentzug mit persönlichen und individuellen Folgen

Der Führerscheininhaber mit eigenem Kfz ist, wie man sagt, an die Benutzung seines Fahrzeuges gewöhnt. Umgekehrt wirkt der Führerscheinentzug wie eine erzwungene Entwöhnung, wenn von einer auf die andere Stunde nicht mehr eigenständig gefahren werden darf. Der Berufskraftfahrer sieht seine berufliche Existenz gefährdet. Im Vergleich dazu ist das vorübergehende Umsteigen auf die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Kleinigkeit. In jedem der Fälle ist ein Verlust der Fahrerlaubnis ein tiefgreifender Einschnitt in den Lebensalltag.

Rechtsmittel einlegen und Rechtsanwalt aufsuchen

Jeder Führerscheinentzug gleich welcher Art ist ein „Verwaltungsakt“. Der Betroffene hat die Möglichkeit, sich durch das Einlegen eines Rechtsmittels dagegen zu wehren. Dazu müssen Formen und Fristen eingehalten werden. Der juristische Laie sollte sich in einer solchen Ausnahmesituation immer helfen lassen und fachliche Hilfe suchen. Die bietet ihm ein Rechtsanwalt, bestenfalls der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ob es nur die einfache Ordnungswidrigkeit oder ein schweres Strafdelikt mit Führerscheinentzug ist; das heutige Straßenverkehrsrecht ist komplex und für einen Nichtjuristen nicht durchschaubar. In vielen Situationen entscheidet letztendlich nicht die reine Tatsache, sondern ein Ermessensspielraum von Behörden und Gerichten. Der betroffene Führerscheininhaber sollte auf jeden Fall die Chance nutzen, um sich anwaltlich beraten und auch vertreten lassen.

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